Gemäß Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses* (in Kraft seit 30.06.2023) werden die Mutterschaftsrichtlinien an die S3-Leitlinie „Hepatitis-B-Virusinfektion – Prophylaxe, Diagnostik und Therapie“ angepasst. Das Screening auf Hepatitis B wird somit vorgezogen und soll so früh wie möglich nach Feststellen der Schwangerschaft im Rahmen der serologischen Erstuntersuchung durchgeführt werden.
Die Gefahr einer Übertragung auf das Kind kann signifikant verringert werden, wenn infizierte Mütter bereits während der Schwangerschaft antiviral therapiert werden. Deshalb ist es wichtig, eine etwaige Hepatitis-B-Infektion der Mutter möglichst früh in der Schwangerschaft zu entdecken.
In den Order-Entry-Anforderungsprofilen werden wir die Untersuchung auf das HBs-Antigen entsprechend in die serologische Erstuntersuchung im Rahmen der Schwangerschaft verschieben, der spätere Testzeitpunkt entfällt. Bei manueller Anforderung schließen Sie das Hepatitis-B-Screening bitte in die serologische Erstuntersuchung ein.