Beachten Sie bitte die Einsendung von korrekt und vollständig beschrifteten Röhrchen und die Einsendung von korrektem Material für Anforderungen der Immunhämatologie (Blutgruppenserologie).
Die geltende Richtlinie Hämotherapie, Gesamtnovelle 2017, stellt erhöhte Anforderungen an Identitätssicherung und Untersuchungsmaterial für blutgruppenserologische Diagnostik.
Die Richtlinie weist darauf hin: [...] Verwechslungen kommen häufiger vor als Fehlbestimmungen. Es ist daher unerlässlich, Verwechslungen auszuschließen [...] (Punkt 4.4.3 o.g. Richtline)
Daher weisen wir seit längerem als Labor auf vollständige Beschriftung und korrektes Material (KEINE Gelröhrchen!) hin und Sie als Praxen wenden dies weit mehrheitlich bereits an.
Blutgruppenserologische Diagnostik, d.h. Blutgruppenbestimmung, Antikörpersuchtest (AKS), direkter Coombs-Test und Kreuzproben werden ab dem 01.01.2023 aus unzureichend gekennzeichneten Röhrchen (fehlende Identitätssicherung des Patienten) bzw. aus ungeeignetem Probenmaterial (fälschliche Einsendung von Gelröhrchen statt Nativblut bzw. EDTA-Blut) konsequent NICHT mehr bestimmt.
- Identitätssicherung
Laut Punkt 4.4.3 der Gesamtnovelle ist jedes Probengefäß vor der Entnahme eindeutig mit Name, Vorname, Geburtsdatum zu kennzeichnen. Zusätzlich können diese Daten auch in barcodierter Form angebracht werden. Dies Anforderungen werden bereits von sehr vielen Praxen vorbildlich umgesetzt, leider erreichen uns aber nach wie vor unzureichend gekennzeichnete Röhrchen – die im ungünstigsten Fall eine Neuabnahme erfordern. - Untersuchungsmaterial
Laut Punkt 4.4.4 ist für blutgruppenserologische Untersuchungen eine nur für diesen Zweck bestimmte und geeignete Blutprobe erforderlich. (Ausnahme bilden pädiatrische Patienten). Daher bitte bei weiteren Anforderungen immer ein getrenntes Röhrchen für o.g. Untersuchungen einsenden.
Für die Anforderung kann Serum (Nativblut in Neutralröhrchen, sog. Blutgruppenröhrchen) oder Plasma (EDTA-Blut) verwendet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Einsendungen aus Gelröhrchen ab 01/2023 ablehnen.