Irinotecan: Neue Leistung zur UGT1A1-Genotypisierung vor Darmkrebstherapie

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Das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte empfiehlt vor Beginn einer systemischen Therapie mit irinotecanhaltigen Arzneimitteln bei Patienten mit fortgeschrittenem/metastasierten kolorektalem Karzinom eine UGT1A1- Genotypisierung durchzuführen (siehe Rote-Hand-Brief vom 21.12.2021). Diese Fachinformation beschreibt die informative Bestimmung des UDP Glucuronosyltransferase 1A1 (UGT1A1) -Metabolisierungsstatus vor systemischer Therapie mit einem irinotecanhaltigen Arzneimittel (Wirkstoff: Irinotecanhydrochlorid 3 H2O) um Patienten mit einem erhöhten Risiko für schwere Neutropenien und Durchfälle zu identifizieren.

Patienten, die langsame UGT1A1-Metabolisierer sind (z.B. homozygot für UGT1A1*28- oder *6-Varianten, wie beim Gilbert-Syndrom), haben nach einer Behandlung mit Irinotecan ein erhöhtes Risiko für schwere Neutropenien und Durchfälle, dieses Risiko steigt mit der Dosis von Irinotecan.

Eine geringere Irinotecan-Anfangsdosis sollte bei Patienten mit verringerter UGT1A1- Aktivität in Betracht gezogen werden. Dies gilt insbesondere für Patienten, denen Dosen von über 180 mg/m² verabreicht werden, oder die geschwächt sind. Bei guter Verträglichkeit können nachfolgende Dosen erhöht werden.

Seit dem 01.10.2022 wird diese Leistung unter der GOP 32868 1x im Krankheitsfall zunächst extrabudgetär vergütet.

  • Anforderung:
    UGT1A1 – Genotypisierung vor Gabe von Irinotecan
  • Material:
    EDTA-Blut
  • Abrechnung:
    GOP 32868, 50 € 1x im Krankheitsfall, zunächst extrabudgetär Da die Untersuchung dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) unterliegt, benötigen wir hierfür obligat eine Einwilligungserklärung Ihrer Patienten.