Im Rahmen von Hepatitis-Serologie-Anforderungen (Hepatitis B / C) gehört es seit Jahren zum Standard, bei seropositiven Proben für Hepatitis B (HBV) und Hepatitis C (HCV) nachfolgend einen molekularbiologischen Erregerdirektnachweis mittels NAT (Nukleinsäure- Amplifikationstechnik, z.B. PCR) zur weiteren Beurteilung der Infektiosität durchzuführen.
Seit 07/2022 besteht diese diagnostische Möglichkeit auch für HAV und HEV.
- Hepatitis A
Ein Nachweis von HAV-RNA im Serum oder Stuhl beweist spezifisch und sehr sensitiv eine frische HAV-Infektion. - Hepatitis E
Bei entsprechender klinischer Symptomatik und Erhöhung der Transaminasen ist der Anti-HEV- IgM-Nachweis im Serum i. d. R. beweisend für eine frische HEV-Infektion. Diese AK sind beim immunkompetenten Patienten bereits bei Auftreten der ersten Symptome nachweisbar. Unspezifische IgM-Reaktionen kommen jedoch gelegentlich vor. Positive IgM-Befunde sollten daher durch einen sensitiven und spezifischen Erregerdirektnachweis mittels NAT im Blut oder im Stuhl verifiziert werden. Bei Patienten unter Immunsuppression ist die HEV-Serologie generell unzuverlässig, weshalb eine gezielte HEV-NAT-Untersuchung anzuraten ist. - Durchführung
Daher werden wir ab sofort bei serologischem Infektionsverdacht zur weiteren Abklärung aus der gleichen (Serum)-Probe eine HAV- bzw. HEV-NAT anschließen. Für Folge- und Kontrolluntersuchungen oder bei gezielten Anforderungen (u. a. bei immunsupprimierten Patienten) ist unabhängig davon auch ein primärer NAT-Virusnachweis in Serum oder Stuhl möglich. - Budgetbefreiende Ausnahmekennziffer 32006
Da es sich bei Hepatitis A und Hepatitis E um meldepflichtige Erkrankungen handelt, können Sie diese Anforderungen mit der Ausnahmekennziffer 32006 versehen. Die Analytik belastet damit nicht Ihr Laborbudget.