Die Therapie von Harnwegsinfektionen ist durch das zunehmende Auftreten multiresistenter Erreger in der Ambulanz teilweise sehr schwierig geworden. Dies hat zu einer Renaissance bzw. Neubewertung einiger oraler Antibiotika für Harnwegsinfektionen geführt, birgt aber auch die Gefahr des fehlerhaften Einsatzes dieser teilweise nur begrenzt wirksamen Medikamente. Wir wollen Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick geben.
Für alle diese Medikamente gilt im Prinzip:
- Die Zulassung ist meist beschränkt auf akute, unkomplizierte, untere HWI und z.T. auf die Prophylaxe. Solche Infektionen gibt es beim männlichen Geschlecht höchst selten, so dass diese Antibiotika häufig nur für erwachsene Frauen zugelassen sind.
- Fieberhafte HWI (V.a. Pyelonephritis) sollten keinesfalls mit diesen Medikamenten behandelt werden.
- Die meisten Medikamente sind nur bei Nachweis der Empfindlichkeit des Erregers zugelassen, der Einsatz ohne Resistenzbestimmung stellt also streng genommen bereits einen off label use dar.
- Die Resistenzlage, auch bei einigen multiresistenten Keimen, ist meist günstig. Allerdings existieren nur für einen Teil der Erreger Normen für die Resistenzbestimmung, so dass einige Antibiotika nicht auf dem Antibiogramm angegeben werden können bzw. die Resistenzbestimmung experimentellen Charakter hat.
- Die Konzentration dieser Antibiotika im Urin ist hoch, so dass in Ausnahmefällen selbst bei resistent getesteten Erregern ein klinischer Erfolg bei unkomplizierter Zystitis nachweisbar sein kann (z.B. beim Trimethoprim).
- Der Einsatz der für die Prophylaxe zugelassenen Medikamente setzt voraus, dass zu Beginn der Prophylaxe keine Bakteriurie besteht. Sollte unter der Prophylaxe eine asymptomatische Bakteriurie neu auftreten, so ist die Meinung zum weiteren Vorgehen nicht einheitlich. Wir empfehlen in diesem Fall die Prophylaxe zu beenden oder auf ein anderes wirksames Medikament umzustellen.
Hinweise zu den einzelnen Medikamenten finden Sie im Anhang.