Variantenspezifische PCR zur Prüfung auf SARS-CoV-Mutationen verfügbar

|   Infektionsdiagnostik und Mikrobiologie

Mittlerweile wurden auch in Deutschland Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen. Nach Novellierung der nationalen Teststrategie gilt es, v. a. die Verbreitung der derzeit kursierenden Varianten UK, SA und BRA einzudämmen.

Um neben der geplanten Probensequenzierung nach BMG- und RKI-Vorgaben auch kurzfristig die Ausbreitung dieser Varianten in unserer Region nachweisen zu können, haben wir in unserem Laborverbund eine variantenspezifische PCR für das Coronavirus SARS-CoV-2 etabliert. Somit sind wir ab sofort in der Lage, die

  • Variante B.1.1.7 (UK)
  • Variante B.1.351 (Südafrika)
  • Variante B.1.1.28 (Brasilien)

in vorher positiv getesteten Proben mittels der variantenspezifischen PCR nachzuweisen. Im Ergebnis erhalten Sie die Information, OB und WELCHE der DREI Mutationen vorliegt.

Diese Leistung wurde bis dato nicht in den EBM aufgenommen. Allerdings besteht bei spezifischer Beauftragung durch den Einsender nach Coronavirus-Testverordnung (Bundesanzeiger vom 27.1.21) die Möglichkeit der Anforderung über einen Auftrag des OEGD.

Wenn Sie eine variantenspezifische PCR wünschen, vermerken Sie daher bitte auf dem OEGD-Schein zusätzlich: „Bei Positivität bitte Variantenanalyse“.

Darüber hinaus schaffen wir zusammen mit entsprechend spezialisierten Laboren derzeit die Voraussetzungen für die Sequenzierung von PCR-Proben nach BMG- und RKI-Vorgaben (5 % der positiven Proben, randomisierte Auswahl). Ein realistischer Start der Analysen ist für Mitte Februar zu erwarten, da es auf Seiten der sequenzierenden Labore noch verschiedene Anforderungen (z. B. zentrale Datenübermittlung) zu erfüllen gilt. Im Gegensatz zu der von uns angebotenen Variantenanalyse ist für die Sequenzierung, die vor allem epidemiologischen Fragestellungen dient, ein Befundrücklauf nach derzeitigem Kenntnisstand eher nicht zu erwarten.